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Der Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung

Hier findest du Informationen zum Thema Schwerbehinderung sowie Schweregrade und Richtlinien bei Hämophilie.

Für die Hämophilie gelten folgende Richtlinien (siehe Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX):

Leichte Form GdB
Mit Restaktivität von antihämophilem Globulin (AHG) über 5 % 20
Mittelschwere Form- mit 1-5 % AHG
mit seltenen Blutungen 30-40
mit häufigen (mehrfach jährlich) ausgeprägten Blutungen 50-80
Schwere Form
mit weniger als 1% AHG 80-100

Folgen von Blutungen sind zusätzlich zu bewerten.

 

Je nach Höhe des GdB kann man folgenden Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend machen:

GdB
25-30 310
35-40 430
45-50 570
55-60 720
75-80 1.060
85-90 1.230
95-100 1.420

 

An dieser Tabelle lässt sich erkennen, dass auch bei leichteren Formen der Hämophilie die Beantragung eines Ausweises im Hinblick auf den Behindertenpauschbetrag Sinn machen kann. Hat man zusätzlich das Merkzeichen „H", so liegt der Behindertenpauschbetrag sogar bei € 3.700 und übersteigt somit den Behindertenpauschbetrag bei einer Einstufung von einem GdB von 100. 

Über die aktuell gültigen Regelungen im Steuerrecht informiert auch das „Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern". Das Merkblatt kann man im Internet unter www.bvkm.de finden und ausdrucken. Es hilft auch, den Lohnsteuerjahresausgleich in Bezug auf die Steuererleichterungen richtig auszufüllen. Im Artikel Die Bedeutung der Merkzeichen werden die wichtigsten Merkzeichen und Nachteilsausgleiche erläutert. Weitere Einzelheiten können Sie über die Landratsämter, über das Internet sowie über Behindertenverbände in Erfahrung bringen.

 

Petra Bintz, Diplom-Sozialpädagogin