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Die Bedeutung der Merkzeichen

Die Bedeutung der Merkzeichen

Hier erhälst du mehr Informationen rund um die Themen Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.

Im Folgenden werden die wichtigsten Merkzeichen und Nachteilsausgleiche des Schwerbehindertenausweises erläutert, dabei kann ob der Fülle der Details nicht auf alles eingegangen werden.
Weitere Einzelheiten können Sie über die Landratsämter http://www.landraete.de über das Internet sowie über Behindertenverbände in Erfahrung bringen.

„H" wie hilflos

bedeutet, dass ein deutlicher Mehraufwand bei Pflege und Beaufsichtigung vorliegt. Als hilflos gelten Personen, die infolge ihrer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Maß dauernd fremder Hilfe bedürfen. Dies ist meist bei hämophiliekranken Kindern der Fall. Das Merkzeichen berechtigt zu

 

  • Unentgeltlicher Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Radius von 50 km um den Wohnort. Eine kostenlose Wertmarke ist beim zuständigen Landratsamt zu beantragen. Ein entsprechendes Beantragungsformular liegt in der Regel dem Bescheid bei. Die Wertmarke gilt jeweils für ein Jahr.

  • KfZ-Steuer-Befreiung: Das Auto kann auf den Schwerbehinderten zugelassen werden. Das Auto darf dann nur noch für und mit dem Schwerbehinderten benutzt werden. Die Kfz-Steuer entfällt. Ebenfalls kann bei dem jeweiligen Haftpflichtversicherer nach Rabatten nachgefragt werden. Meldet man das Auto auf sein Kind an, darf man das Auto nicht mehr benutzen, um damit zur Arbeit zu fahren. Anderes gilt natürlich, wenn der behinderte Mensch selbst ein Auto benutzt, um zur Arbeit zu gelangen.

  • Unabhängig davon, ob das Auto auf den Schwerbehinderten zugelassen ist oder nicht, kann man jährlich bis zu 15.000 km x 30 Cent steuerlich absetzen. Als Grundlage hierfür ist das Führen eines Fahrtenbuches notwendig, in dem alle Fahrten, die für und mit dem Schwerbehinderten in Verbindung stehen, also sämtliche Freizeit-, Urlaubs- und Privatfahrten innerhalb von Deutschland angegeben werden müssen.

  • Ein Behindertenpauschbetrag in Höhe von € 3.700 sowie ein Pflegepauschbetrag in Höhe von € 924 können steuerlich geltend gemacht werden.

  • Fahrten zu ambulanten Kontrollen in die Klinik können direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Hierfür wird ein Betrag von meist 20 Cent (je nach Krankenkasse) pro Kilometer abzüglich eines Eigenanteils erstattet. Wichtig ist, dass man die Fahrtkosten vor dem ambulanten Termin bei der Krankenkasse beantragt. (Weitere Details unter: SGB V § 60 Fahrtkosten, SGB V § 115a Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus)

 

„B" wie Begleitperson erforderlich

wird Personen zuerkannt, die zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies gilt auch für kleinere Kinder, die sehr oft zu Spezialambulanzen oder zu Therapien gebracht werden müssen, wie dies bei hämophiliekranken Kindern der Fall ist. 

„B" bedeutet, dass derjenige, der den behinderten Menschen begleitet, in ganz Deutschland kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Vorraussetzung ist, dass der behinderte Mensch begleitet wird. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass der behinderte Mensch zwangsläufig immer begleitet werden muss. Dies ist wichtig im Hinblick auf den hämophiliekranken Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der ja nicht immer mit seinen Eltern unterwegs sein möchte. 

Es empfiehlt sich, vor Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sich nach den jeweiligen Bedingungen zu erkundigen. Ebenso können Eintritte in Museen und kulturelle Veranstaltungen ermäßigt oder kostenlos sein.

„G" wie gehbehindert

wird gewährt, wenn der behinderte Mensch nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und Gefahren übliche Wegstrecken zu Fuß zurücklegen kann. Zudem bezieht sich das Merkzeichen auch auf die Fähigkeit, sich zu orientieren, wenn der schwerbehinderte Mensch sich im Straßenverkehr nur schwer zurechtfinden kann. Auf den ersten Blick ist dieses Merkzeichen also kaum für hämophiliekranke Kinder zutreffend. Es wird zum Teil jedoch in der Praxis auch schon Säuglingen zugesprochen, hier geht es dann eher um die Anerkennung von Funktionseinschränkungen im Alltag. 

G bedeutet, dass der schwerbehinderte Mensch für € 60 im Jahr den öffentlichen Nachverkehr (50 km Umkreis vom Wohnort) nutzen kann sowie eine Kfz-Steuererleichterung von 50 %, wenn das Auto auf den schwerbehinderten Menschen zugelassen ist. Zudem kann für Fahrtkosten pro Jahr ein Pauschbetrag von € 900 steuerlich geltend gemacht werden (ohne Nachweis von Fahrtenbuch), wenn außer dem G noch ein GdB von mindestens 70 vorliegt.

„aG" wie außergewöhnlich gehbehindert

bedeutet kostenloses Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen. Auch hier gilt, dass dies eher selten auf hämophiliekranke Menschen zutrifft. Die Erfahrung zeigt, dass es jedoch immer auch Ausnahmen von der Regel gibt. Wird das Merkzeichen „aG" gewährt, kann bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Parkausweis beantragt werden.

„RF" –Befreiung von Rundfunkgebühren

Nutzt der schwerbehinderte Mensch Radio und Fernsehen nur für sich allein, kann aufgrund der Zuteilung des Merkzeichens beim örtlichen Sozialamt ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Bei Kindern, die noch im Haushalt der Eltern leben, hat das RF daher trotz Zuteilung keinerlei Konsequenzen, da man davon ausgeht, dass die ganze Familie die Medien nutzt.

 

Petra Bintz, Diplom-Sozialpädagogin

Wichtige Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis bringt also einige Vorteile für die Familien von hämophiliekranken Kindern und den Betroffenen selbst mit sich. Die Angst vor Stigmatisierung hält viele Eltern davon ab, den Ausweis zu beantragen. Aber ob ein Kind einen Ausweis hat oder nicht – es ist bei einem hämophiliekranken Kind in jeder Hinsicht wichtig, sowohl die Erzieherinnen im Kindergarten als auch das Lehrerkollegium in der Schule über die Erkrankung zu informieren, damit bei Unfällen oder Verletzungen schnell gehandelt werden kann. Im Übrigen besteht kein Offenbarungszwang, d. h. man kann sich selbst überlegen, wer von dem Ausweis wissen soll und wer nicht. 

Da kein Mensch einen Vorteil hat, wenn man behindert ist, spricht man von Nachteilsausgleichen. Die Vergünstigungen sollen helfen, den Nachteil, der aus der Erkrankung entsteht, auszugleichen. 

Der Ausweis ist maximal fünf Jahre gültig, danach kann er noch zweimal verlängert werden. In der Grad der Behinderung wird völlig neu geprüft, wenn das Kind 16 Jahre alt wird. Meist werden das H und das B aberkannt. Dies ist nachvollziehbar, geht man nun davon aus, dass Jugendliche in der Lage sind, sich gemäß ihrer Erkrankung angemessen zu verhalten, und keine ständige Begleitung erforderlich ist. Dennoch sollte der GdB weiterhin mindestens 50 betragen, wenn man Schwerbehindertenstatus und Ausweis behalten möchte.