Heilerziehungspfleger
Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags.
Unterstützung im Alltag: Die pädagogische und pflegerische Begleitung und Hilfe von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung ist die Aufgabe von Heilerziehungspflegern. Sie fördern und unterstützen die Eigenständigkeit und das individuelle Leistungsvermögen dieser Menschen, damit sie ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können. Zu ihren Aufgaben gehört, Menschen mit Behinderung zu begleiten und ihnen zu assistieren, sie in ihrer Alltagsbewältigung sowie in ihrer Verpflegung und bei der Körperhygiene zu unterstützen. Außerdem organisieren sie Freizeitaktivitäten und fördern die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Sie arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel in Wohnheimen der Alten- und Behindertenhilfe, Pflegeheimen, ambulanten sozialen Diensten, Kinderkrippen, Kindergärten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen.
Hier ist das Arbeiten im Gehen und Stehen sowie schweres Heben der Schwerstbehinderten ein Ausschlusskriterium.