Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Werte. Sie planen vorbeugende Maßnahmen für deren Sicherheit bzw. zur Abwehr von Gefahren und führen sie durch.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, betriebliche und private Sicherheit und Ordnung. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche, in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft. Sie schützen Personen, Sach- und immaterielle Werte insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr. Sie sind in Objekten und Anlagen, bei Veranstaltungen sowie für den Personen- und Werteschutz im Einsatz. Sie arbeiten kundenorientiert auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen. Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Zusätzlich wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Teilweise wird ein Mindestalter von 18 Jahren und damit verbunden der Führerschein Klasse B vorausgesetzt.
Achtung: Es kann ein hohes Verletzungsrisiko bestehen.