Sozialversicherungsfachangestellter
Sozialversicherungsfachangestellte beraten Kunden zu Versicherungsangelegenheiten im Krankheits- und Pflegefall, bearbeiten Leistungsanträge auf Grundlagen des Sozialgesetzes und erledigen Tätigkeiten des Rechnungswesens, wie zum Beispiel Beiträge berechnen und Beitragserstattungen gewähren.
Hauptsächlich bei gesetzlichen Krankenversicherungen, Renten- und Unfallversicherungen sowie anderen Sozialversicherungsträgern angestellt, bearbeiten Sozialversicherungsfachangestellte Anträge und beraten dabei z.B. über Ansprüche auf Beitragserstattung, Altersruhegeld, Hinterbliebenenrente und Rentenumwandlungen oder Leistungen der Unfall- oder Pflegeversicherung. Sie klären Versicherungsverläufe, führen Rentenanpassungen durch und formulieren Renten- bzw. Ablehnungsbescheide. Außerdem beraten sie Bürger in Sozialversicherungsfragen, z.B. in Bezug auf Versicherungsleistungen nach einem Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es fünf Fachrichtungen: Allg. Krankenversicherung, Knappschaftliche Sozialversicherung, Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Der Job ist für Hämophiliepatienten gut geeignet.